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FAQ-Standesamtliche Trauungen Teehaus

FAQ zur Nutzung des Teehaus Ruppertsberg 1844 für standesamtliche Trauungen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,
die folgenden Erklärungen zu den häufig gestellten Fragen rund um die Nutzung des Teehauses und der Gastronomie des Hofguts Ruppertsberg wurden erstellt, um Ihnen bei der Organisation Ihres Aufenthalts zu helfen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail (info@dashofgut.com) an uns, wenn Sie weitere Fragen haben, die wir an dieser Stelle nicht beantwortet haben.

• Wie können wir das Teehaus für eine standesamtliche Hochzeit buchen?
Das Standesamt der Verbandsgemeinde Deidesheim hat die Hoheit über die Terminvergabe für die Trauungen im Teehaus. Die Buchung muss also über diesen Weg erfolgen. Nach derzeitigem Stand vergibt das Standesamt die Termine 6 Monate im Voraus.
Der Termin wird dem Hofgut Ruppertsberg durch die Standesbeamt:innen weiter gegeben und wir reservieren das Teehaus automatisch für Sie, für den von Ihnen gebuchten Zeitraum.
• Wie ist das offizielle Prozedere nach der Buchung des Termins?
Sie erhalten vom Hofgut Ruppertsberg einen Mietvertrag und die Hausordnung zur Signierung. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgt die Rechnungsstellung mit Zahlungsziel 10 Tage. Bitte beachten Sie, dass der gesamte Prozess digital durchgeführt wird. Der Postversand ist nicht vorgesehen. Alle offiziellen Akte in Zusammenhang mit Ihrer Trauung erfolgen durch das Standesamt.
Aus organisatorischen Gründen bündeln wir gelegentlich die Buchungen. Zwischen Ihrer Buchung und dem Versand des Mietvertrages oder der Rechnung kann es dadurch zu Verzögerungen kommen.
Ihr Termin geht nicht verloren. Das Standesamt und das Hofgut Ruppertsberg stimmen die Termine in regem Austausch ab.

• Für wie viele Gäste ist das Teehaus ausgelegt?
Das Teehaus bietet sitzend Platz für 20 Gäste zur Bewirtung. Bei standesamtlichen Hochzeiten und Vorträgen ohne Bewirtung an
Tischen sind von Seiten des Vermieters 25 Personen zugelassen.
• Können wir das Teehaus vorher besichtigen?
Ein individueller Besichtigungstermin ist nicht vorgesehen. Ihr Mietvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, den als „Privat“
gekennzeichneten Bereich des Teehauses zu betreten und sich durch die hohen Glastüren ein Bild zu machen.
Zu Beginn der Saison bieten wir einen allgemeinen Besichtigungstag an. Darüber informieren wir Sie im Anschrieb mit dem Mietvertrag.
• Wie ist das Teehaus für die Trauung bestuhlt?
Die Bestuhlung der standesamtlichen Trauung gibt das Protokoll vor. Den Standesbeamtinnen sitzen die Eheleute gegenüber.
Eventuelle Trauzeugen sitzen daneben und die Hochzeitsgesellschaft in Reihen hinter den Eheleuten.
• Dürfen Tiere ins Teehaus?
Zum Schutze des Gebäudes und seines Mobiliars und zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufes der Veranstaltungen akzeptieren wir keine Haustiere im Teehaus.
Außerhalb des Gebäudes sind Tiere an der Leine zu führen.
• Wie viele Parkplätze stehen zur Verfügung?
Grundsätzlich verfügen Hofgut-Gastronomie und Hofgut-Hofladen über 30 Stellplätze. Für standesamtliche Hochzeiten ist 1
Parkplatz pro Eheleute explizit ausgewiesen. Bei Bedarf können weitere Parkplätze, zum Preis von 5 € pro Parkplatz, im
Vorhinein gebucht werden. Diese werden je nach Verfügbarkeit zugeteilt. Bei Inanspruchnahme gastronomischer
Dienstleistungen des Hofguts gelten gesonderte Absprachen.
• Kann man ans Teehaus fahren?
Das Befahren der umgebenden Wiesen, Wege, Weinberge und der Gartenanlage mit motorisierten Fahrzeugen, sowie das
Parken dieser Fahrzeuge ist untersagt.
o Beeinträchtigte Menschen dürfen nach Absprache auch motorisiert ans Teehaus gebracht und abgeholt werden. Das Fahrzeug ist während des Aufenthalts zu entfernen.
Das Abstellen von Fahrzeugen z.B. Hochzeitsfahrzeuge oder Fahrzeuge zu Werbezwecken ist vorher mit dem Vermieter abzustimmen und kann ggf. weitere Kosten verursachen.
• Können wir nach unserer standesamtlichen Trauung einen Empfang durch das Hofgut buchen?
Ja, im Rahmen der Buchungslage und der Möglichkeiten bietet das Hofgut einen Empfang und auf Wunsch Snacks an.
• Können wir den Empfang nach Verbrauch, nicht pauschal abrechnen?
Die Abrechnung der Empfänge ist ab 30 Gästen auch nach Verbrauch möglich. Unsere Pauschalen sind gestaffelt von 5 bis 19 und mit einer Reduktion von 20 bis 29 Gästen. Hiervon können wir leider keine Ausnahme machen, da für den Empfang eigens Mitarbeiter:innen einbestellt werden, die außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten eigens für den Anlass ihren Dienst antreten, vor- und nachbereiten. Die Durchführung eines Empfangs nach Verbrauch wäre leider nicht wirtschaftlich. Ein Empfang mit folgendem Aufenthalt zum Essen kann auch nach Verbrauch durchgeführt werden.
• Wo findet ein Empfang nach einer standesamtlichen Trauung statt?
Ein „Trauungsblock“ besteht i.d.R. aus drei aufeinander folgenden Zeremonien. Aus diesem Grunde ist ein Empfang unmittelbar am oder im Teehaus aus Rücksicht auf die folgende Zeremonie nicht möglich.
Auf dem Gelände des Hofguts wurden mehrere schöne Plätze geschaffen, die der Durchführung eines Empfangs dienen. Diese sind so konzipiert, dass die Intimität der jeweiligen Gesellschaft gewahrt wird. Die Zuteilung erfolgt nach Gruppengröße und Buchungslage. Auskunft über den genauen Ort der Durchführung kann auf Wunsch am Vortag der Veranstaltung gegeben werden.
• Wir haben die letzte Trauung im Teehaus. Können wir den Empfang dort durchführen?
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Durchführung eines Empfangs im oder unmittelbar am Teehaus nach der letzten Trauung. Das Mobiliar des Teehauses muss u.U. unmittelbar nach der letzten Trauung umgebaut und die Räume für eine spätere Nutzung gereinigt werden. Die Mietzeit des Teehauses kann nach Rücksprache ggf. so verlängert werden, dass ein Empfang an Ort und Stelle möglich ist.
• Ist ein eigens organisierter Empfang mit mitgebrachten Speisen und Getränken möglich?
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht möglich. Die Überlassungsbedingung für das Teehaus – was die Renovierung und Nutzung erst möglich machte – ist die Verpflichtung des Ausschanks von Sekt und Wein des Weinguts Dr. Bürklin-Wolf in Verbindung mit der Dienstleistung des Hofgut Ruppertsberg.
Bei Zuwiderhandlung, auch durch Dritte aus Ihrer Hochzeitsgesellschaft, ist das Hofgut zu Regressforderung berechtigt.
• Können wir nach unserer Trauung im Hofgut speisen?
Das Hofgut bietet nach Absprache einen Mittagstisch zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und ein Dîner ab 19 Uhr an. Zudem besteht in der
Schönwettersaison die Möglichkeit eines Picknicks. Die Bewirtung von Gruppen bedarf einer vorherigen Absprache.
• Können einige Gäste einfach nur einen Espresso o.ä. bestellen?
Im Rahmen des Gutsausschanks von 13 bis 17 Uhr ist die Bestellung einzelner Speisen und Getränke möglich. Die Abgabe
erfolgt in Selbstbedienung mit sofortiger bargeldloser Zahlung. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Kundenkarte aufzuladen, mit der Ihre Gäste ihren Verbrauch bezahlen können. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Hofgut Gutsausschanks keine Gruppenreservierungen annehmen können. Der Gutsausschank pausiert vom 15. Oktober bis 15. März. In diesem Zeitraum bedarf es einer gesonderten Absprache.
• Können wir nach unserer Zeremonie im Hofgut speisen?
Das Hofgut bietet nach Absprache einen Mittagstisch zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und ein Dîner ab 19 Uhr an. Zudem besteht in der Schönwettersaison die Möglichkeit eines Picknicks. Die Bewirtung von Gruppen bedarf einer vorherigen Absprache.
• Können wir das Teehaus für ein Essen mieten?
Grundsätzlich kann man das Teehaus für ein Essen mieten. In Verbindung mit einer Zeremonie oder einem Empfang ist dies aber nicht unmittelbar möglich, da der Raum zuerst zwischengereinigt und umgestellt werden muss. Wir benötigen hierfür einen Zeitraum von ca. 3h. Wir empfehlen daher die Buchung unserer Restauranträume für bis zu 20 Personen.
• Stehen ausreichend Toilettenräume zur Verfügung?
Grundsätzlich verfügt das Teehaus über eine eigene -denkmalgeschützte und historisch wertvolle - Toilette. Während des
gesamten Aufenthalts auf dem Gelände stehen die Toiletten des Hofgut Ruppertsberg ebenfalls zur Verfügung.
• Wird das Teehaus dekoriert?
Das Hofgut Ruppertsberg trägt Sorge dafür, dass die Gartenanlagen zum Zeitpunkt des Aufenthalts einwandfrei gepflegt sind.
Standesamtliche Hochzeiten werden mit einem großen Blumenstrauß aus dem Hause Diehl, Wachenheim, in einer Vase
der berühmten Deidesheimer Keramikerin Lotte Reimers ausgestattet. Gastronomische Dienstleistungen werden von Seiten des Hofguts mit Tischblumen ausgestattet.
• Können wir eigene Dekoration einbringen?
Das Mitbringen eigener Tischblumen ist nach Absprache möglich. Die Verwendung, insbesondere das Anbringen von eigener Dekoration, ist durch die Hausordnung geregelt. Der Stil des Gesamtensembles, Denkmal- und Umgebungsschutz lassen hier
allerdings nur wenig Spielraum zu. Es ist uns sehr wichtig, dass die Dekoration ins Gesamtensemble passt und nachfolgende Veranstaltungen nicht beeinträchtigt.
• Sind musikalische Darbietungen erlaubt?
Grundsätzlich ja. Musik oder andere Darbietungen im Freien dürfen die Geräuschimmissionen von 50dB (A) nicht überschreiten und
andere Gäste des Hauses und die Nachbarschaft nicht stören. Musik im Inneren darf die Zimmerlautstärke nicht überschreiten.
Musikalische Darbietungen im Freien sind mit dem Hofgut abzustimmen.
• Dürfen wir Luftballons steigen lassen?
Das Steigenlassen von Ballons aus Kunststoff oder ähnlichem, nicht kompostierfähigem Material ist aus Gründen des Denkmalschutzes, zum Schutze der Tierwelt und der, zum größten Teil bio-dynamisch bewirtschafteten, Böden untersagt. Wir verweisen hier vor allem auf die Anwesenheit des seltenen Weißstorchs auf dem Gelände des Hofguts.
• Dürfen wir Kerzen aufstellen, Wunderkerzen verwenden oder ein Feuerwerk zünden?
Jegliche Verwendung offenen Feuers, auch Kerzen und Feuerwerk, sind im Teehaus und in seiner unmittelbaren Umgebung strengstens untersagt. Die Brandmeldeanlage ist äußerst sensibel eingestellt und löst einen kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz aus, den die Mieterin/der Mieter in voller Höhe trägt.
Stand Januar 2023